Versicherungsbedingungen
Güter werden zu den üblichen internationalen Bedingungen «gegen alle Risiken», unter den üblichen Vorbehalten oder zu den Bedingungen einer «eingeschränkten Versicherung» versichert.
Angebotene Versicherungsbedingungen garantieren, dass Ihre Güter
- während der Transitlagerung im Lager,
- während des Umladens von einem Transportmittel auf ein anderes,
- sowie beim Beladen Ihrer Güter im Lager des Absenders und bei Entladen Ihrer Güter im Lager des Empfängers versichert werden.
Gewöhnlich beläuft sich der Selbstbehalt (Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat) auf Null, das heißt jegliche Schäden (sogar minimale) werden von unseren Versicherern völlig entschädigt.
Nutznießer aus der Versicherungspolice ist eine beliebige Firma, die von Ihnen genannt ist und die Verluste bei Beschädigung der Güter erleiden kann. Gewöhnlich versichern wir Güter auf Wunsch unserer Kunden ohne Angabe des Nutznießers (in der Police wird «to order» angegeben). In diesem Fall wird die Versicherungsentschädigung von der Firma erhalten, die Risiken zum Zeitpunkt der Beschädigung der Güter getragen hat.
Ausgangssätze bei der Versicherung Ihrer Güter betragen 0,25 bis 0,35 Prozent des Versicherungswertes des Guts und können abhängig von dem Wert des Guts und dem Güterbeförderungsvolumen variieren. Bei der günstigen Entwicklung unserer Zusammenarbeit sind wir bereit über Reduzierung der genannten Versicherungssätze zu verhandeln.
Ihr Gut kann nach einer der folgenden Varianten versichert werden: für den Fakturawert des Gutes, für 110 Prozent des Fakturawertes des Gutes, für den Fakturawert des Gutes + Fracht, für 110 Prozent des Fakturawertes des Guts + Fracht.
Außerdem sind wir bereit den gesamten Umfang der Beförderungen des Auftraggebers zu versichern, auch wenn sie von unterschiedlichen Beförderern durchgeführt werden.
Ein zusätzlicher Vorteil der Güterversicherung über AsstrA besteht darin, dass die Versicherung erst nach Gültigkeitsbeginn der Versicherungspolice bezahlt wird. Eine übliche Dienstleistung ist Versenden der Versicherungspolice (oder der Bestätigung der Versicherung) per E-Mail oder Fax. Auf Ihre erste Anforderung schicken wir Ihnen das Original der Police.
Mitarbeiter der Güterversicherungsabteilung von AsstrA leisten Hilfe bei der Organisation der Besichtigung der beschädigten Güter, bei der Erfassung von Dokumenten, die die Versicherungsgesellschaft für Auszahlung der Versicherungsentschädigung benötigt, sowie bei den Verhandlungen mit der Versicherungsgesellschaft. Wir sorgen dafür, dass unsere Auftraggeber Probleme im Schadensfall schnell lösen können, deshalb stellen wir schriftliche Anweisungen frühzeitig bereit.
Um Informationen über einen konkreten Satz oder weitere Informationen über Güterversicherung zu erhalten, schlagen wir Ihnen vor, das Formular auszufüllen, oder sich an Geschäftsstellen von AsstrA zu wenden. Unsere Fachleute prüfen Ihre Anfrage und stellen Ihnen erforderliche Informationen in kürzester Frist bereit.