Verkehrshaftungsversicherung
Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, versichert AsstrA die Unternehmensrisiken, die bei der Bedienung unserer Kunden entstehen, über den Versicherungsbroker Basler Versicherung AG. Unsere Haftung für das beförderte Gut wird mit einem Limit von 1 Mio. EUR für jeden Versicherungsfall versichert. Damit können wir eine Entschädigung für den vom Spediteur verursachten Schadens garantieren.
Auch kontrollieren wir die Qualität der Ausführung der Aufträge durch unsere Frachtführer sorgfältig und prüfen das Vorhandensein von CMR-Policen bei von uns hinzugezogenen Transportunternehmen.
Nicht alle am Gut entstandenen Schäden werden vom Frachtführer bezahlt. Dies hängt damit zusammen, dass die Haftung des Frachtführers durch das Völker- und Landesrecht sowie auch durch das Übereinkommen CMR begrenzt ist.
Gemäß CMR haftet der Frachtführer nicht für den Schäden, die durch Verladen, Verstauen, Verrückung oder Ausladen des Gutes (Art. 17.4) und durch Umstände, die der Frachtführer nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (Art. 17.2), z.B. beim Diebstahl (wenn keine grobe Fahrlässigkeit des Fahrers vorliegt), entstanden sind u. Ä. Die CMR begrenzt auch die Haftung des Frachtführers auf höchstens 8,33 SDR (ca. 12 Euro) je kg Rohgewicht des verlorenen oder beschädigten Guts. In diesen Fällen gehen alle Verluste auf Kosten des Frachteigentümers.
Um mögliche unbezahlte Verluste zu vermeiden, empfiehlt AsstrA den Auftraggebern, das Gut selbst zu versichern, was für den Frachteigentümer einen zügigen und vollständigen Wertersatz im Versicherungsfall bedeutet.