Güterumladen
Die Notwendigkeit des Güterumladens entsteht beim Schienenwechsel oder beim Wechsel des Beförderungsmittels und ist durch den Beförderungsplan bedingt. Dabei können die Güter sowohl direkt von einem Fahrzeug auf ein anderes verladen als auch im Zwischenlager untergebracht und dann auf ein anderes Fahrzeug verladen werden.
Arten des Umladens
- Umladen aus Schmalspurwagen inBreitspurwagen und umgekehrt
- Umladen aus Kraftfahrzeugen auf jede Art von Bahnfahrzeugen (Container, Wagen, Flachwagen, Spezial-Bahnfahrzeuge) und umgekehrt
- Umladen aus Seecontainern auf jede Art von Bahnfahrzeugen sowie auf Kraftfahrzeuge und umgekehrt
- Umladen von Bahnfahrzeugen auf Fähren oder Schiffe zur weiteren Beförderung auf dem Seeweg und umgekehrt
Unternehmensgruppe AsstrA organisiert
- Umladen von Hand
- maschinelles Umladen
- Umladen von Großraum- und Schwergütern unter Aufsicht von qualifizierten Spezialisten
Bei Bedarf wird ein Plan zur Verladung des Guts und der Sicherung der Ladung auf den Bahnfahrzeugen entwickelt und im Eisenbahnamt der Verladestation bestätigt. Ebenso werden alle Bedingungen mit den Bahnverwaltungen abgestimmt, über deren Zuständigkeitsgebiete das Gut befördert wird.
Bei Bedarf zieht AsstrA unabhängige Gutachter (Surveyor) heran, die bei der Güterabfertigung dabei sind, das Umladen mitverfolgen und das Gut überprüfen:
- Kontrolle vor der Beförderung zur Bestätigug der Übereinstimmung der Güter mit ihren Spezifikationen und der Beschreibung in den Versandpapieren
- Aufsicht über Ver-/Umladen, Befestigung, Entladen
- bei Entdeckung eines Schadens Feststellung und Ermittlung der Entstehungsgründe
Das Ergebnis der Arbeit der Gutachter wird in einer amtlichen Urkunde, dem Surveyorreport, festgehalten.